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Partie-Kontrolle

lhr Kollege lagert das Pflanzgut in frostsicheren, belüftbaren Räumen. Gute Lagerbedingungen sind für die Qualitätssicherung ausgesprochen wichtig. Immer öfter werden die Lagerräume mit einer mechanischen Kühlung ausgestattet. In der Zeit, in der Ihr Kollege die Partien bearbeitet, besucht der NAK‑Warenprüfer den Betrieb mindestens einmal am Tag. Er kontrolliert die Partien vor allem auf Knollenkrankheiten und Mängel. Erst wenn die, Partie genehmigt und zertifiziert worden ist, darf sie abgeliefert werden. Die Bestimmung des Pflanzgutes spielt für den NAK keine Rolle. Die Normen sind für alle Partien gleich.
 
Pflanzenpaß
Für den Absatz im EU‑Binnenmarkt muß man einen Pflanzenpaß vorzeigen können. Das ist das bekannte NAK‑Zertifikat, mit der Bezeichnung "EG‑Pflanzenpaß". Das heißt, daß die phytosanitären Anforderungen erfüllt worden sind. Zu diesem Zweck nimmt der NAK die phytosanitären Inspektionen im Auftrag des Staates auf seine Rechnung.
Etwa 70% des in den Niederlanden produzierten Pflanzgutes ist für den Export. Es wird in über 80 Ländern über die ganze Welt verschickt. Dies ist ein Beweis der internationalen Wertschätzung des holländischen Sortenangebotes und der Qualität des holländischen Pflanzgutes.